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   OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21   

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https://dejure.org/2023,17653
OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21 (https://dejure.org/2023,17653)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.06.2023 - 2 C 250/21 (https://dejure.org/2023,17653)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Juni 2023 - 2 C 250/21 (https://dejure.org/2023,17653)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bergrecht; Grundwasser; Grundwasserkörper; Gutachten; Klagebefugnis; Nebenbestimmung; Offenlegung; Planfeststellungsbeschluss; Rahmenbetriebsplan; Trinkwasser; Trinkwassergefährdung; Umweltvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Verbandsklagerecht; Vernässungen; ...

  • rechtsportal.de

    Bergrecht; Grundwasser; Grundwasserkörper; Gutachten; Klagebefugnis; Nebenbestimmung; Offenlegung; Planfeststellungsbeschluss; Rahmenbetriebsplan; Trinkwasser; Trinkwassergefährdung; Umweltvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Verbandsklagerecht; Vernässungen; ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 220/21

    Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg; Einleiten von Grubenwasser in

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [Umweltverträglichkeitsstudie, S. 145 (Bl. 2458 der Verwaltungsunterlagen)] Das überzeugt und wird durch die Ausführungen bestätigt, die der Gutachter Prof. Wagner im Parallelverfahren 2 C 220/21 in der mündlichen Verhandlung zu den möglichen Auswirkungen von Hochwasser und Überschwemmungen - einschließlich einer zeichnerischen Darstellung - gemacht hat.

    Der Gutachter Prof. Wagner hat hierzu in der mündlichen Verhandlung im Parallelverfahren 2 C 220/21 ausgeführt, es liege eine recht gute Datengrundlage vor.

  • BVerwG, 27.11.2018 - 9 A 8.17

    Autobahn A 20 darf zunächst nicht weitergebaut werden - Bundesverwaltungsgericht

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. BVerwG, Urteile 28.4.2016 - 9 A 9.15 -, BVerwGE 151, 91, und vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, NVwZ 2018, 1202] Bei im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen auslegungspflichtigen Unterlagen sei grundsätzlich eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich.

    Denn anders als in den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.4.2016 - 9 A 9.15 - und vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 - habe nicht die Planfeststellungsbehörde Anlass zu einer Überarbeitung des Fachbeitrags gesehen und über Nebenbestimmungen die Einleitungsparameter einer grundsätzlichen Revision unterzogen.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. BVerwG, Urteile 28.4.2016 - 9 A 9.15 -, BVerwGE 151, 91, und vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 -, NVwZ 2018, 1202] Bei im Laufe des Verfahrens hinzugekommenen auslegungspflichtigen Unterlagen sei grundsätzlich eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich.

    Denn anders als in den vom Kläger angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.4.2016 - 9 A 9.15 - und vom 27.11.2018 - 9 A 8.17 - habe nicht die Planfeststellungsbehörde Anlass zu einer Überarbeitung des Fachbeitrags gesehen und über Nebenbestimmungen die Einleitungsparameter einer grundsätzlichen Revision unterzogen.

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7/19 -, juris] Vielmehr muss der satzungsgemäße Aufgabenbereich der Vereinigung durch den geltend gemachten Verstoß betroffen sein, [vgl. BT-DRs.

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 3.11.2020 - 9 A 7/19 -, juris].

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2022 - 11 A 2168/20

    Anpflanzung einer freiwachsenden Feldhecke im Rahmen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. in dem Zusammenhang OVG Münster, Beschluss vom 1.2.2022 - 11 A 2168/20 -, BauR 2022, 1492, wonach in Fällen, in denen die Klage - hier wegen § 67 Abs. 4 VwGO zwingend - durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten erhoben wird, eine fehlende Belehrung keine unangemessene Beschneidung der Rechtsschutzmöglichkeiten darstellt] Werden solche erst nach Ablauf dieser Frist vorgebracht, sind sie nur zuzulassen, wenn die Voraussetzung nach § 87b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 VwGO erfüllt ist.

    [vgl. in dem Zusammenhang OVG Münster, Beschluss vom 1.2.2022 - 11 A 2168/20 -, BauR 2022, 1492, wonach in Fällen, in denen die Klage - hier wegen § 67 Abs. 4 VwGO zwingend - durch einen rechtskundigen Prozessbevollmächtigten erhoben wird, eine fehlende Belehrung keine unangemessene Beschneidung der Rechtsschutzmöglichkeiten darstellt] Diese 10-Wochen-Frist ist vorliegend eingehalten, da der Kläger seinen auf die UVP bezogenen Einwand, dass eine einheitliche und umfassende UVP für die Phasen 1 und 2 des Grubenwassergesamtkonzepts erforderlich gewesen wären, bereits mit dem am 28.12.2021 beim Gericht eingegangenen Schriftsatz erhoben hat.

  • BVerwG, 30.09.1993 - 7 A 14.93

    Planfeststellungsverfahren - Ausbau einer Bundesbahnstrecke -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. hierzu etwa Winkler in Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 5. Auflage 2018, § 6 UmwRG, Rn 4, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - 7 A 14/93 -, NVwZ 1994, 371, dort zu § 5 Abs. 3 Satz 1 VerkPBG 1991] An dieser Stelle mag dahinstehen, inwieweit davon ausgegangen werden kann, dass dem Senat aufgrund einer jahrelangen vielfältigen und detaillierten Berichterstattung in Printmedien und im regionalen Fernsehen sowie wegen einer Vorbefassung mit dem "Projekt" der Beigeladenen in anderen Verfahren nicht ohnehin in insoweit "ausreichendem Maß" bekannt beziehungsweise "unschwer ermittelbar" war, um was es bei der Anfechtung des "Rahmenbetriebsplans zum Heben und Einleiten von Grubenwasser" aus den Gruben des ehemaligen Steinkohlebergbaus im Saarland im Tatsächlichen geht und was insbesondere die dagegen klagenden Städte und Gemeinden in tatsächlicher Hinsicht bewogen hat, diese Rechtsbehelfe zu ergreifen (§§ 6 Satz 3 UmwRG, 87b Abs. 3 Satz 3 VwGO).

    [vgl. hierzu etwa Winkler in Hoppe/Beckmann/Kment, UVPG/UmwRG, 5. Auflage 2018, § 6 UmwRG, Rn 4, unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - 7 A 14/93 -, NVwZ 1994, 371, dort zu § 5 Abs. 3 Satz 1 VerkPBG 1991].

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, BRS 80 Nr. 100 ].
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 4.15 -, AbfallR 2018, 141, und vom 29.6.2017 - 3 A 1.16 -, DVBl 2018, 187] Bei Planänderungen, die lediglich den Aufgabenbereich einer Behörde oder einer bekannten Umweltvereinigung oder die Belange einzelner Dritter erstmalig oder stärker als bisher berühren, genügt es gemäß § 73 Abs. 8 Satz 1 SVwVfG, wenn die Änderungen den Betroffenen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme mitgeteilt werden.
  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 9.11.2017 - 3 A 4.15 -, AbfallR 2018, 141, und vom 29.6.2017 - 3 A 1.16 -, DVBl 2018, 187] Bei Planänderungen, die lediglich den Aufgabenbereich einer Behörde oder einer bekannten Umweltvereinigung oder die Belange einzelner Dritter erstmalig oder stärker als bisher berühren, genügt es gemäß § 73 Abs. 8 Satz 1 SVwVfG, wenn die Änderungen den Betroffenen mit der Gelegenheit zur Stellungnahme mitgeteilt werden.
  • BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19

    Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 250/21
    [Vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.2020 - 9 A 23/19 -, juris] Die Zuständigkeitsverschiebung setzt voraus, dass die in dem Planfeststellungsbeschluss zugelassene Gewässerbenutzung Bestandteil des Vorhabens ist; dies ist dann der Fall, wenn der Unternehmensplan die Benutzung vorsieht.
  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07

    Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als

  • BVerwG, 29.06.2006 - 7 C 11.05

    Klagebefugnis; Rechtsverletzung; Braunkohlentagebau; Braunkohlenplan;

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 30.10

    Klagebefugnis; Eigentumsgarantie; Grundeigentum; Grundwasser; Lagevorteil;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren;

  • BVerwG, 05.07.2016 - 7 B 43.15

    Erweiterung Tagebau in Bannwald

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 B 181/07

    Rechtsschutz gegen Bergbauvorhaben (Steinkohle)

  • EuGH, 17.04.2018 - C-414/16

    Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer

  • BVerwG, 11.10.2017 - 9 A 14.16

    Rheinbrücke Leverkusen: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerwG, 16.09.2021 - 7 A 5.21

    Ein Teil der Klagen gegen die S-Bahnstrecke 4 in Hamburg unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1693/21

    Betroffenheit einer nach § 3 UmwRG anerkannten regional tätigen Umweltvereinigung

    Erst recht wird damit nicht der zuvor genannte Vereinszweck und damit der Aufgabenbereich des Vereins erweitert (vgl. hierzu auch OVG Saarland, Urteil vom 20.6.2023 - 2 C 250/21 - juris Rn. 58).
  • OVG Saarland, 20.06.2023 - 2 C 251/21

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss für Grubenwasseranstieg

    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 20.6.2023 - 2 C 250/21 - (zu II.4.f. ab Seite 114)].
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2023 - 5 S 1972/21

    Klagebefugnis einer regional tätigen Umweltvereinigung - sachlicher Umfang einer

    Erst recht wird damit nicht der zuvor genannte Vereinszweck und damit der Aufgabenbereich des Vereins erweitert (vgl. zu einem vergleichbaren Fall auch OVG Saarl., Urteil vom 20.6.2023 - 2 C 250/21 - juris Rn. 13 und 58).
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